Das Ende des Glücksspiel-Sonderwegs
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Schleswig-Holstein beendet seinen Glücksspiel-Sonderweg - für Online Glücksspiel wird die Situation allerdings dadurch noch verwirrender. Jetzt wird sich der europäische Gerichtshof damit befassen, ob der Verbot von Online Casinos EU-Recht entspricht.
Die CDU-FDP-Regierung in dem norddeutschen Bundesland hatte vor einem Jahr beschlossen, einen Sonderweg einzugehen und sich vom Glücksspielstaatsvertrag der restlichen Länder abzusetzen. Ende vorigen Jahres wurden dann auch etliche Lizenzen für Online Casinos vergeben - 26 für Sportwettenanbieter, 23 für Anbieter von Online Casinos. Diese Lizenzen gelten für sechs Jahre und behalten ihre Gültigkeit, obwohl die neue Landesregierung (bestehend aus SPD, Grünen und SSW) das Gesetz vor einigen Tagen gekippt hat.
Stattdessen entschied sich die neue Landesregierung dazu, dem Glücksspielstaatsvertrag beizutreten, den die restlichen Bundesländer abgeschlossen haben. Darin sind zwar einige Online Angebote enthalten, diese sind aber auf 20 Lizenzen begrenzt. Online Poker und andere Internet Casino Spiele sind nicht vorgesehen.
Einwohner von Schleswig-Holstein - und nur die - können also bis zum Jahreswechsel 2018/19 im Internet zocken, während die restlichen Bundesbürger draußen bleiben müssen. Online Casino Anbieter müssen dies genauestens prüfen, ansonsten drohen ihnen hohe Strafen bis hin zum Lizenzentzug.
Doch ist dies überhaupt rechtmäßig? Der europäische Gerichtshof hatte entschieden, dass Glüksspielverbote nur dann zulässig seien, wenn Spierschutzinteressen - also der Schutz vor der Spielsucht - im Vordergrund stehen. Ausnahmen dürfte es nicht geben, was dazu führte, dass in Folge des Urteils das Lotto und Toto Angebot im Netz zurückgefahren wurde. Nun gibt es aber Ausnahmen im Bundesgebiet. Ob der Glücksspielstaatsvertrag dadurch nichtig ist, wird sich zeigen.